Hallo Leute,
ich komme gerade
vom
Peter hat sich schlau gemacht und die Sache ist auch recht wasserdicht da es durch die ADAC Rechtsabteilung in Dortmund geprüft wurde.
Fakt ist es gilt die Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge egal ob Auto oder Motorrad,
hierzu fogendes
Dokument das hier ja auch auch schon bekannt
ist.
http://www.flegelei.de/winterreifenpflicht.pdf
In diesem Dokument steht das es sich auf die Richtlinie EWG/92/23 vom 31.03.1992 Anhang II Nr. 2.2 bezieht.
Die ist hier zu finden (Blatt 16) Anforderung für Reifen Absatz 2.2
http://www.flegelei.de/winterreifenEWG92-23.pdf
Dort wird erklärt wie ein MS Reifen auszusehen hat da es ja (noch) keine Norm gibt.
Unsere Heidenau
Reifen (auch die normalen K37 Malte) fallen
eindeutig unter diese Richtlinie, dies ist auch die Rechtsauffassung
der ADAC
Rechtsabteilung.
Habe auch gerade noch privat mit einem befreundeten Mitarbeiter der Exekutive gesprochen,
selbst der Polizei ist es bewusst dass die Bezeichnung „Winterreifen“ ohne eine offizielle Norm eine schwammige Sache ist. Sie haben darauf zu achten das der Reifen ein Blockprofil besitzt.
Also im Zweifelsfalle ist es also besser wenn man Papier dabei hat und sachlich argumentieren kann.
Blatt Winterreifenpflicht ausdrucken und Blatt 16 der EWG Verordnung ausdrucken und in den Kofferraum legen.
Im Zweifelsfalle nicht sofort zahlen sondern Anzeige aufnehmen lassen und dann in die sachliche Diskussion mit der übergeordneten Instanz eintreten.
Ach ja, alle Räder müssen Winterreifen sein, auch das Beiwagenrad!!
Bei
Rückfragen bitte an
Übrigens die Reifenfreigabe für alle Ural´s findet man bei Heidenau unter M72
http://www.reifenwerk-heidenau.de/documents/freigaben/ural_m72_40019_40019.pdf
Wer allerdings
schon die Reifengrösse 4.00 / 19 eingetragen hat braucht keine
Reifenfreigabe.
Mit öligen Grüssen, Markus Flegel ( www.russentreiber.de )