Winterreifenpflicht bei Motorrädern stand 13.12.2010

Hallo Leute,

ich komme gerade vom Peter Heidingsfelder (Ural Händler aus Dortmund) www.autohausamfunkturm.de  und bringe gute Nachrichten.

Peter hat sich schlau gemacht und die Sache ist auch recht wasserdicht da es durch die ADAC Rechtsabteilung in Dortmund geprüft wurde.

Fakt ist es gilt die Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge egal ob Auto oder Motorrad,

hierzu fogendes Dokument das hier ja auch auch schon bekannt ist. (Der Gesetzesbeschluss des Bundesrates)

http://www.flegelei.de/winterreifenpflicht.pdf

In diesem Dokument steht das es sich auf die Richtlinie EWG/92/23 vom 31.03.1992 Anhang II  Nr. 2.2 bezieht.

Die ist hier zu finden (Blatt 16) Anforderung für Reifen Absatz 2.2

http://www.flegelei.de/winterreifenEWG92-23.pdf

Dort wird erklärt wie ein MS Reifen auszusehen hat da es ja (noch) keine Norm gibt.

Unsere Heidenau Reifen (auch die normalen K37 Malte) fallen eindeutig unter diese Richtlinie, dies ist auch die Rechtsauffassung der ADAC Rechtsabteilung.

Habe auch gerade noch privat mit einem befreundeten Mitarbeiter der Exekutive gesprochen,

selbst der Polizei ist es bewusst dass die Bezeichnung „Winterreifen“ ohne eine offizielle Norm  eine schwammige Sache ist. Sie haben darauf zu achten das der Reifen ein Blockprofil besitzt.

 

Also im Zweifelsfalle ist es also besser wenn man Papier dabei hat und sachlich argumentieren kann.

Blatt Winterreifenpflicht ausdrucken und Blatt 16 der EWG Verordnung ausdrucken und in den Kofferraum legen.

Im Zweifelsfalle nicht sofort zahlen sondern Anzeige aufnehmen lassen und dann in die sachliche Diskussion mit der übergeordneten Instanz eintreten.

 

Ach ja, alle Räder müssen Winterreifen sein, auch das Beiwagenrad!!

 

Bei Rückfragen bitte an Peter Heidingsfelder wenden er hat viel Zeit investiert und gute Kontakte genutzt um dies herauszufinden ( www.autohausamfunkturm.de ) ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube er hat noch ein paar Heidenau Reifen.

 

Übrigens die Reifenfreigabe für alle Ural´s findet man bei Heidenau unter M72

http://www.reifenwerk-heidenau.de/documents/freigaben/ural_m72_40019_40019.pdf

Wer allerdings schon die Reifengrösse 4.00 / 19 eingetragen hat braucht keine Reifenfreigabe.

 

Mit öligen Grüssen, Markus Flegel     ( www.russentreiber.de )




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